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   BGH, 25.04.1963 - Ia ZR 34/63   

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https://dejure.org/1963,2464
BGH, 25.04.1963 - Ia ZR 34/63 (https://dejure.org/1963,2464)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1963 - Ia ZR 34/63 (https://dejure.org/1963,2464)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1963 - Ia ZR 34/63 (https://dejure.org/1963,2464)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1963, 568
  • DB 1963, 930
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.06.1952 - I ZR 131/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.04.1963 - Ia ZR 34/63
    Der Beklagten ist zuzugeben, daß von völliger Vorwegnahme eines Patentgegenstandes im allgemeinen nur dann gesprochen werden kann, wenn die gleiche oder doch eine ähnliche technische Aufgabe im gleichen Gebiete der Technik schon mit im wesentlichen übereinstimmenden Mitteln gelöst worden ist (vgl. u.a. RG GRUR 1943, 284, 285; BGH GRUR 1953, 29 - Plattenspieler I; Benkard, Patentgesetz, 4. Aufl. Anm. 4 zu § 2 PatG).
  • BGH, 19.12.1968 - X ZR 76/64

    Patentstreitigkeit über ein Patent für Kreismesserhalter für Vielfachkreisscheren

    Die USA-Patentschrift könnte daher an sich die Neuheit des Streitpatents in Frage stellten, wenn sie zur Lösung des in Rede stehenden Problems Mittel vorschlagen würde, die mit den im Streitpatent vorgesehenen Mitteln im wesentlichen übereinstimmen (vgl. RG GRUR 1943, 284, 285 - Gasspürgerät - und BGH GRUR 1963, 568, 569 - Wimpernfärbestift -).

    Die beiden Vorveröffentlichungen haben, wie ausgeführt, die Lösung des Streitpatents so nahegelegt, daß keine besonderen technischen Schwierigkeiten zu überwinden waren, um zu ihr zu gelangen (vgl. BGH GRUR 1963, 568, 569 - Wimpernfärbestift -).

  • BGH, 04.10.1988 - X ZB 25/87
    Zusätzlich ist das Wissen auf technischen Nachbargebieten oder auf einem übergeordneten allgemeinen technischen Gebiet heranzuziehen, auf dem sich in größerem Umfang gleiche oder ähnliche Probleme stellen (BGH GRUR 1963, 568, 569 - Wimpernfärbestift; GRUR 1969, 182, 183 - Betondosierer; GRUR 1986, 372, 374 - Thrombozytenzählung; GRUR 1986, 798, 799 - Abförderungseinrichtung für Schüttgut).
  • BGH, 24.11.1966 - Ia ZR 259/63
    Durch die französische Patentschrift war, wie ausgeführt, jedenfalls die Lösung des Streitpatents so nahegelegt, daß keine besonderen Schwierigkeiten mehr bestanden, um auf die Lösung des Streitpatents zu kommen (vgl. BGH GRUR 1963, 568, 569 re. Sp. vorletzter Absatz - Wimpernfärbestift).
  • BPatG, 02.08.2007 - 15 W (pat) 11/04
    Ein Anhaltspunkt dafür, dass besondere technische Schwierigkeiten zu überwinden waren, um auf die Lösung des Streitpatents zu kommen, ist somit nicht zu sehen, sodass schließlich der Umstand, dass die Erfinder des Streitpatents elf Jahre nach Veröffentlichung der E4 zu der von ihnen vorgeschlagenen Lösung gelangt sind, für sich allein die erfinderische Tätigkeit nicht begründen kann (BGH GRUR 1963, 568-570 - Wimpernfärbestift).
  • LG Düsseldorf, 23.04.1996 - 4 O 213/95
    Es entspricht deshalb gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, daß eine technische Lehre, für die der Stand der Technik dem Fachmann hinreichende Anregungen gibt, nicht allein wegen ihres beträchtlichen zeitlichen Abstandes zwischen dem Stand der Technik und der Anmeldung eines Patentes dennoch als erfinderisch beurteilt werden kann (BGH GRUR 1991, 120, 121 - Elastische Bandage; 1963, 568, 569 Wimpernfärbestift; Urteil vom 12. Dezember 1995 - X ZR 69/93 (bisher unveröffentlicht) , Seiten 14 und 15 des Umdruckes) .
  • BGH, 30.10.1969 - X ZR 20/65

    Patentnichtigkeitssache - Verwendung eines Stabilisierungsgemisches -

    Ein lange bestehendes, unbefriedigend erfülltes Bedürfnis kann für sich allein die Erfindungshöhe nicht begründen, wenn - wie hier - die Lehre nahegelegt und besondere technische Schwierigkeiten nicht zu überwinden waren (vgl. BGH GRUR 1963, 568, 569 - Wimpernfärbestift -).
  • BGH, 27.11.1964 - Ia ZR 164/63

    Rechtsmittel

    Für den Fachmann, der sich mit der Herstellung von Schichtschleifscheiben befaßt, lag es aber auch nahe, wie der gerichtliche Sachverständige mit Recht hervorhebt, sich danach umzusehen, wie die Haltbarkeit von Kunstharzschichtkörpern anderer Art als Schleifscheiben erhöht wurde (vgl. BGH GRUR 1963, 568, 569 Wimpernfärbestift; BGH 30.10.1962 - I ZR 104/59 - Zerspaner).
  • BPatG, 13.12.2005 - 21 W (pat) 5/04
    Im Übrigen muss der Zeitfaktor als Indiz für erfinderische Tätigkeit im vorliegenden Fall schon deswegen versagen, weil die patentgemäße Lehre dem Fachmann - wie bereits erörtert - durch den Stand der Technik nahegelegt war (vgl. BGH GRUR 1963, 568, 569, IV. - "Wimpernfärbestift").
  • BGH, 12.12.1995 - X ZR 69/93

    Nichtigkeit eines Patents (Rechteckbadewanne) - Fehlende erfinderische Leistung

    Es entspricht daher gefestigter Rechtsprechung, daß eine technische Lehre, für die der Stand der Technik dem Fachmann hinreichende Anregungen gibt, nicht allein wegen eines großen Markterfolges oder eines beträchtlichen zeitlichen Abstandes zwischen dem Stand der Technik und der Anmeldung des Patents dennoch als erfinderisch beurteilt werden kann (Senat - Elastische Bandage, aaO; BGH, Urt. v. 25.4.1963 - Ia ZR 34/63, GRUR 1963, 568, 569 - Wimpernfärbestift).
  • BGH, 28.02.1974 - X ZR 17/72

    Nichtigkeitsklage im Patentrecht - Beschränkung eines Patents in einem anhängigen

    Selbst wenn ein solches Bedürfnis erst durch die mit dem Streitpatent offenbarte Lösung befriedigt worden wäre, könnte dieser Umstand allein die erforderliche Erfindungshöhe nicht begründen (vgl. BGH GRUR 1963, 568, 569 - Wimpernfärbestift; BGH bei Liedl 1965/66 S. 576, 599 - Hafendrehkran 01).
  • BGH, 17.02.1966 - Ia ZR 24/64

    Mitbenutzungsrecht an einem Patent - Verkennung der Erfindungshöhe durch

  • BGH, 12.11.1963 - Ia ZR 94/63

    Rechtsmittel

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